Bosnien und Herzegowina: Wo dein neues Kapitel beginnt.

Arbeitsmöglichkeiten und Unternehmertum in Bosnien und Herzegowina

Das Arbeitsumfeld in Bosnien und Herzegowina entwickelt sich stetig weiter und bietet Chancen in verschiedenen Sektoren. Hier findest du einen umfassenden Überblick über den Arbeitsmarkt, Tipps zur Jobsuche und Informationen zur Unternehmensgründung.

Übersicht

Arbeitsmarktüberblick

Der Arbeitsmarkt in Bosnien und Herzegowina ist von einer hohen Arbeitslosenquote geprägt, jedoch gibt es zunehmend Möglichkeiten in Bereichen wie Informationstechnologie, Ingenieurwesen und Tourismus.

  • Hauptsektoren: Zu den wachsenden Branchen gehören der Dienstleistungssektor, das verarbeitende Gewerbe und die IT-Branche.
  • Arbeitsbedingungen: Die Arbeitsbedingungen variieren stark zwischen den städtischen Gebieten und ländlichen Regionen. Die Hauptstädte bieten in der Regel bessere Arbeitsmöglichkeiten und höhere Gehälter.

Jobsuche

  • Online-Jobportale: Plattformen wie www.MojPosao.ba sind hervorragende Anlaufstellen für Stellenangebote in Bosnien und Herzegowina.
  • Netzwerke: Viele Stellen werden über persönliche Kontakte vermittelt. Netzwerkveranstaltungen und lokale Meetups können nützlich sein, um Kontakte in der lokalen Geschäftswelt zu knüpfen.
  • Arbeitsvermittlungsagenturen: Es gibt zahlreiche Agenturen, die bei der Jobsuche unterstützen können, insbesondere für internationale Fachkräfte.

Unternehmensgründung

Bosnien und Herzegowina bietet ein unterstützendes Umfeld für Unternehmensgründungen, besonders in Sektoren wie Technologie und Export.

  • Gründungsprozess: Der Prozess der Unternehmensgründung in Bosnien und Herzegowina ist in den letzten Jahren vereinfacht worden. Zu den Schritten gehören die Registrierung des Unternehmens, die Eröffnung eines Firmenbankkontos und die Anmeldung bei den Steuerbehörden. Leider ist die Bürokratie hier noch etwas am Hinterherhängen, sodass es nicht ganz so einfach und schnell wie beispielsweise in Deutschland abläuft.
  • Investitionsförderung: Es gibt verschiedene staatliche und internationale Programme, die Unternehmensgründungen fördern und finanzielle sowie beratende Unterstützung bieten.

Hier findest du einen detaillierten Leitpfaden zur Unternehmensgründung (als Ausländer) in Bosnien und Herzegowina.

Arbeiten als Auswanderer

  • Arbeitserlaubnis: Ausländische Staatsbürger benötigen eine Arbeitserlaubnis, die in der Regel vom Arbeitgeber beantragt wird.
  • Lebens- und Arbeitskultur: Die Anpassung an die lokale Arbeitskultur kann eine Herausforderung sein, aber auch eine bereichernde Erfahrung. Die Kommunikation ist oft direkt, und persönliche Beziehungen spielen eine wichtige Rolle im Geschäftsleben.

So erhältst du eine Arbeitserlaubnis in Bosnien und Herzegowina:

Zuerst solltest du einen Job finden oder eine Einladung zur Arbeit erhalten. Dann beantragt dein Arbeitgeber beim Arbeitsamt eine Arbeitserlaubnis für dich. Einreisen darfst du nach Bosnien und Herzegowina erst, wenn die Arbeitserlaubnis erteilt wurde. Anschließend stellst du, basierend auf dieser Erlaubnis, einen Antrag auf eine Aufenthaltsgenehmigung. Dies kann außerhalb von Bosnien und Herzegowina über eine diplomatische Konsularvertretung oder innerhalb des Landes direkt bei der zuständigen Stelle erfolgen. Beachte: Die Erstantragstellung für den vorübergehenden Aufenthalt muss normalerweise persönlich erfolgen, es sei denn, du bist mit einem D-Visum eingereist oder kommst aus einem Land mit visumfreiem Regime.

Wann darfst du anfangen zu arbeiten?

Du darfst erst arbeiten, wenn dir neben der Arbeitserlaubnis auch ein vorübergehender Aufenthalt gewährt wurde. Die Arbeitserlaubnis berechtigt dich nur für den spezifischen Job oder die Tätigkeit, für die sie ausgestellt wurde. Der vorübergehende Aufenthalt wird für die Dauer der Gültigkeit deiner Arbeitserlaubnis plus 30 Tage, jedoch nicht länger als ein Jahr, gewährt.

Arbeiten ohne Arbeitserlaubnis in Bosnien und Herzegowina

Wenn du in Bosnien und Herzegowina arbeiten möchtest, ohne eine Arbeitserlaubnis zu benötigen, gibt es spezielle Kategorien von Ausländern, die dies unter bestimmten Voraussetzungen tun können. Dazu zählen unter anderem Schlüsselpersonen, Unternehmensgründer, Universitätsprofessoren, Wissenschaftler sowie Experten und Lehrkräfte aus ausländischen Kultur- und Bildungseinrichtungen.

Auch Regierungsbeamte auf ziviler und militärischer Ebene, Mitglieder wissenschaftlicher internationaler Missionen, Vertreter registrierter Religionsgemeinschaften und akkreditierte Auslandskorrespondenten oder Medienreporter dürfen ohne spezielle Arbeitserlaubnis arbeiten.

Zusätzlich fallen Künstler, technisches Personal sowie Teilnehmer an Sport- und Schachveranstaltungen und Personen, die sich in der beruflichen Weiterbildung befinden, unter diese Regelung. Ebenfalls eingeschlossen sind Personen, die an wichtigen Projekten arbeiten, an Fachmessen teilnehmen, in Zirkussen oder Vergnügungsparks beschäftigt sind oder ehrenamtlich in humanitären Organisationen tätig sind.

Für die Genehmigung oder Verlängerung eines vorübergehenden Aufenthalts ist eine Verwaltungsgebühr von 100,00 KM zu entrichten. Die erforderlichen Unterlagen müssen im Original oder in beglaubigter Kopie vorgelegt werden. Dokumente in einer Fremdsprache benötigen eine Übersetzung in eine der Amtssprachen Bosnien und Herzegowinas.

Diese Informationen sollen einen detaillierten Einblick in die Arbeitswelt in Bosnien und Herzegowina geben

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