Bosnien und Herzegowina: Wo dein neues Kapitel beginnt.
Das Arbeitsumfeld in Bosnien und Herzegowina entwickelt sich stetig weiter und bietet Chancen in verschiedenen Sektoren. Hier findest du einen umfassenden Überblick über den Arbeitsmarkt, Tipps zur Jobsuche und Informationen zur Unternehmensgründung.
Der Arbeitsmarkt in Bosnien und Herzegowina ist von einer hohen Arbeitslosenquote geprägt, jedoch gibt es zunehmend Möglichkeiten in Bereichen wie Informationstechnologie, Ingenieurwesen und Tourismus.
Bosnien und Herzegowina bietet ein unterstützendes Umfeld für Unternehmensgründungen, besonders in Sektoren wie Technologie und Export.
Zuerst solltest du einen Job finden oder eine Einladung zur Arbeit erhalten. Dann beantragt dein Arbeitgeber beim Arbeitsamt eine Arbeitserlaubnis für dich. Einreisen darfst du nach Bosnien und Herzegowina erst, wenn die Arbeitserlaubnis erteilt wurde. Anschließend stellst du, basierend auf dieser Erlaubnis, einen Antrag auf eine Aufenthaltsgenehmigung. Dies kann außerhalb von Bosnien und Herzegowina über eine diplomatische Konsularvertretung oder innerhalb des Landes direkt bei der zuständigen Stelle erfolgen. Beachte: Die Erstantragstellung für den vorübergehenden Aufenthalt muss normalerweise persönlich erfolgen, es sei denn, du bist mit einem D-Visum eingereist oder kommst aus einem Land mit visumfreiem Regime.
Du darfst erst arbeiten, wenn dir neben der Arbeitserlaubnis auch ein vorübergehender Aufenthalt gewährt wurde. Die Arbeitserlaubnis berechtigt dich nur für den spezifischen Job oder die Tätigkeit, für die sie ausgestellt wurde. Der vorübergehende Aufenthalt wird für die Dauer der Gültigkeit deiner Arbeitserlaubnis plus 30 Tage, jedoch nicht länger als ein Jahr, gewährt.
Wenn du in Bosnien und Herzegowina arbeiten möchtest, ohne eine Arbeitserlaubnis zu benötigen, gibt es spezielle Kategorien von Ausländern, die dies unter bestimmten Voraussetzungen tun können. Dazu zählen unter anderem Schlüsselpersonen, Unternehmensgründer, Universitätsprofessoren, Wissenschaftler sowie Experten und Lehrkräfte aus ausländischen Kultur- und Bildungseinrichtungen.
Auch Regierungsbeamte auf ziviler und militärischer Ebene, Mitglieder wissenschaftlicher internationaler Missionen, Vertreter registrierter Religionsgemeinschaften und akkreditierte Auslandskorrespondenten oder Medienreporter dürfen ohne spezielle Arbeitserlaubnis arbeiten.
Zusätzlich fallen Künstler, technisches Personal sowie Teilnehmer an Sport- und Schachveranstaltungen und Personen, die sich in der beruflichen Weiterbildung befinden, unter diese Regelung. Ebenfalls eingeschlossen sind Personen, die an wichtigen Projekten arbeiten, an Fachmessen teilnehmen, in Zirkussen oder Vergnügungsparks beschäftigt sind oder ehrenamtlich in humanitären Organisationen tätig sind.
Für die Genehmigung oder Verlängerung eines vorübergehenden Aufenthalts ist eine Verwaltungsgebühr von 100,00 KM zu entrichten. Die erforderlichen Unterlagen müssen im Original oder in beglaubigter Kopie vorgelegt werden. Dokumente in einer Fremdsprache benötigen eine Übersetzung in eine der Amtssprachen Bosnien und Herzegowinas.
Diese Informationen sollen einen detaillierten Einblick in die Arbeitswelt in Bosnien und Herzegowina geben
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