Bosnien und Herzegowina: Wo dein neues Kapitel beginnt.
Du planst, nach Bosnien-Herzegowina auszuwandern oder dort ein Unternehmen zu gründen? Eine der ersten und wichtigsten Hürden ist die Beschaffung einer Aufenthaltsgenehmigung. Dieser Leitfaden erklärt dir ausführlich, welche Arten von Aufenthaltsgenehmigungen es gibt, wie du sie beantragst und was du beachten musst.
Als ausländischer Staatsbürger bist du verpflichtet, deinen Aufenthalt beim „Ausländeramt“ oder der zuständigen Einheit des Innenministeriums (lokale Polizeidienststelle) zu melden. Nachdem du diese gesetzliche Pflicht erfüllt hast, kannst du bestimmte Rechte erlangen und gleichzeitig Strafen für das Nichtbeachten der geltenden Gesetze vermeiden.
Definiert die Bedingungen, unter denen Personen mit einem Visum für einen bestimmten Zeitraum im Land bleiben dürfen.
Visumaufenthalte erlauben dir, für eine festgelegte Zeit, die im Visum angegeben ist, in Bosnien und Herzegowina zu bleiben. Dies umfasst meistens kurzfristige Aufenthalte wie Tourismus, Geschäftsreisen oder kurzfristige Studienaufenthalte.
Ermöglicht Bürgern aus Ländern mit visumfreier Regelung, bis zu 90 Tage ohne Visum im Land zu verweilen. Dies gilt unter Berücksichtigung internationaler Abkommen und Beschlüsse des Ministerrats von Bosnien und Herzegowina.
Dieser Zeitraum gilt ab dem Tag der ersten Einreise.
Ein zeitlich befristetes Recht, das es ermöglicht, bis zu einem Jahr im Land zu bleiben, mit der Möglichkeit der Verlängerung für bestimmte Zwecke wie Arbeit, Studium oder Familienzusammenführung.
Den Antrag auf die erste Genehmigung für den vorübergehenden Aufenthalt sowie dessen Verlängerung reichst du bei der Ausländerbehörde ein. Außerhalb von Bosnien und Herzegowina erfolgt die Antragstellung über die diplomatisch-konsularische Vertretung an den Dienst für Ausländerangelegenheiten und innerhalb von Bosnien und Herzegowina direkt bei der zuständigen Organisationseinheit des Dienstes.
Normalerweise stellst du den Antrag auf die erste Genehmigung für den vorübergehenden Aufenthalt über eine diplomatische und konsularische Vertretung außerhalb von Bosnien und Herzegowina. Dieser Antrag muss persönlich eingereicht werden.
Innerhalb von Bosnien und Herzegowina kannst du diesen Antrag nur unter folgenden Bedingungen stellen:
Zusammen mit deinem Antrag musst du Nachweise vorlegen, die deinen Aufenthalt auf der beantragten Grundlage rechtfertigen.
Nach fünfjährigem legalem und ununterbrochenem Aufenthalt kann diese Genehmigung beantragt werden, die ein unbefristetes Bleiberecht gewährt.
Aufenthaltsdauer: Du musst mindestens fünf Jahre lang ununterbrochen mit einer befristeten Aufenthaltserlaubnis in Bosnien und Herzegowina gelebt haben. Dabei gilt, dass du in diesen fünf Jahren insgesamt bis zu 10 Monate oder einmalig sechs Monate abwesend sein darfst.
Voraussetzungen: Du benötigst ein ausreichendes und regelmäßiges Einkommen, eine angemessene Unterkunft, eine Krankenversicherung, Kenntnisse der Amtssprachen und Schriften Bosniens und Herzegowinas. Zudem darfst du nicht strafrechtlich verfolgt werden oder wegen einer Straftat bestraft worden sein. Eine Bescheinigung der zuständigen Behörde deines gewöhnlichen Aufenthaltsortes, die nicht älter als sechs Monate sein darf, wird benötigt.
Gebühren: Für die Beantragung einer dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung fällt eine Verwaltungsgebühr von 200 KM an.
Einzureichende Unterlagen: Deine Unterlagen musst du im Original oder als beglaubigte Kopie einreichen. Dokumente in Fremdsprachen müssen mit einer Übersetzung in eine der Amtssprachen von Bosnien und Herzegowina versehen sein.
Der Prozess für die Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung in Bosnien und Herzegowina kann je nach Typ variieren, aber hier ist ein Überblick darüber, wie es ungefähr abläuft:
Zuerst solltest du alle notwendigen Unterlagen zusammentragen, wie deinen gültigen Reisepass, finanzielle Nachweise und je nach Situation auch einen Nachweis über deine Arbeitsstelle oder deinen Studienplatz. Wie bereits angesprochen, musst du für die unbefristet Aufenthaltsgenehmigung erstmal 5 Jahre lang ununterbrochen im Land gelebt haben.
Deinen Antrag kannst du entweder persönlich bei einer diplomatisch-konsularischen Vertretung außerhalb von Bosnien und Herzegowina oder direkt im Land bei den zuständigen Behörden einreichen.
Mit der richtigen Vorbereitung und Kenntnis der Bestimmungen kann der Prozess der Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung in Bosnien-Herzegowina reibungslos verlaufen. Dieser Leitfaden soll dir dabei helfen, fundierte Entscheidungen zu treffen und dein neues Leben in Bosnien-Herzegowina erfolgreich zu starten.
Eine gute Vorbereitung ist der Schlüssel zum Erfolg bei der Beantragung deiner Aufenthaltsgenehmigung in Bosnien und Herzegowina. Dieser Leitfaden soll dir als Wegweiser dienen. Für weitere Fragen oder Unterstützung stehen wir dir gerne zur Verfügung.
Wenn deiner Meinung nach Informationen fehlen, nicht richtig sind, du Fragen hast, oder Feedback geben möchtest, schreib uns sehr gerne eine Nachricht an: info@lifeinbih.com