Bosnien und Herzegowina: Wo dein neues Kapitel beginnt.

Führerschein in Bosnien und Herzegowina – Alles, was du wissen musst

Hier erfährst du alles, was du als ausländischer Staatsbürger über Führerscheine in Bosnien und Herzegowina wissen musst. Egal ob du als Tourist kommst, hier arbeiten oder dich als Auswanderer dauerhaft niederlassen möchtest.

Übersicht

EU Bürger fragen sich oft, ob Sie ihren ausländischen Führerschein in Bosnien und Herzegowina nutzen dürfen. Schauen wir uns doch mal alles Wichtige zum Thema Führerschein in Bosnien und Herzegowina näher an. Von der Nutzung als Tourist, über die Erstausstellung, bis hin zur Umschreibung eines ausländischen Führerscheins.

Als ausländisches Staatsbürger kannst du grundsätzlich mit einem gültigen ausländischen Führerschein in einem Zeitraum von sechs Monaten ab dem Tag der Einreise nach Bosnien und Herzegowina Kraftfahrzeuge führen.

Wenn du nach Bosnien und Herzegowina auswandern und leben möchtest, solltest du natürlich deinen Führerschein früher oder später umschreiben lassen. Wenn dir eine befristete oder unbefristete Aufenthaltsgenehmigung in Bosnien und Herzegowina genehmigt wurde, kannst du ab dem Tag der Genehmigung deinen gültigen ausländischen Führerschein für einen Zeitraum von sechs Monaten ab dem Tag der Einreise nach Bosnien und Herzegowina nutzen.

Nach Ablauf der sechs Monate kann der ausländische Führerschein auf Antrag (ohne Ablegen einer Fahrprüfung) in einen bosnisch-herzegowinischen Führerschein umgetauscht werden, der für die gleichen Fahrzeugkategorien gültig ist, wie sie der ausländische Führerschein abdeckt.

Zuständige Behörden & gesetzliche Regelungen

Der Antrag auf Ausstellung, Verlängerung oder auch Umschreibung eines Führerscheins wird bei den zuständigen organisatorischen Einheiten des Innenministeriums (lokale Polizeidienststellen) gestellt. Diese Einheiten sind für die Ausstellung von Dokumenten im Rahmen des CIPS-Projekts zuständig und richten sich nach dem Wohnsitz des Antragstellers.

Der Führerschein wird auf Antrag der Person ausgestellt, die die Fahrprüfung bestanden hat.

Als Tourist unterwegs: Deinen heimischen Führerschein nutzen

Als Tourist darfst du in Bosnien und Herzegowina mit deinem heimischen Führerschein fahren, sofern er gültig ist und du nicht länger als sechs Monate im Land bleibst. Für längere Aufenthalte oder wenn dein Führerschein nicht in lateinischer Schrift ausgestellt ist, wird ein internationaler Führerschein empfohlen, um mögliche Sprachbarrieren bei Verkehrskontrollen zu vermeiden.

Erstausstellung eines Führerscheins in BiH

Zusammen mit dem Antrag (Formular), den man am Ausstellungsort des Führerscheins erhält, sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • Ein ärztliches Attest, das die gesundheitliche Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs der beantragten Kategorie oder Unterkategorie bescheinigt. Das Attest darf nicht älter als zwölf Monate sein.
  • Ein Nachweis über das Bestehen der Fahrprüfung für die entsprechende Kategorie oder Unterkategorie des Kraftfahrzeugs.
  • Ein Nachweis über den Wohnsitz oder Aufenthaltsort (durch Einsicht in den Personalausweis).
  • Ein Nachweis über die Aufenthaltsgenehmigung für ausländische Staatsangehörige.
  • Nachweis über die Zahlung der vorgeschriebenen Gebühr für das Führerscheinformular in Höhe von aktuell 60,00 KM

Führerscheinverlängerung

Die Gültigkeit eines bosnisch-herzegowinischen Führerscheins beträgt in der Regel zehn Jahre. Für die Verlängerung musst du rechtzeitig vor Ablauf deines aktuellen Führerscheins einen Antrag bei der zuständigen Behörde stellen und einen medizinischen Eignungstest durchführen lassen.

Umtausch des Führerscheins

Das wäre z.B. der Fall, wenn man im Nachhinein z.B. weitere Kategorien bestanden hat und diese natürlich in den Führerschein eintragen lässt.

Für den Umtausch eines Führerscheins sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Der Antrag (Formular), den man am Ausstellungsort erhält.
  • Ein ärztliches Attest, das nicht älter als sechs Monate sein darf, falls der vorherige Führerschein mit einer kürzeren Gültigkeitsdauer ausgestellt wurde.
  • Der alte Führerschein.
  • Fahrer, denen ein Führerschein für die Kategorien D und Unterkategorien D1 ausgestellt wurde, müssen bei jeder Verlängerung der Gültigkeit des Führerscheins zusätzlich zum Verlängerungsantrag ein ärztliches Attest über die gesundheitliche Eignung zum Führen eines Fahrzeugs dieser Kategorie oder Unterkategorie vorlegen. Dieses Attest darf ebenfalls nicht älter als sechs Monate sein.
  • Ein Zahlungsnachweis für die vorgeschriebene Gebühr (aktuell 60,00 KM).

Umschreibung eines ausländischen Führerscheins

Als ausländischer Staatsbürger hast du die Möglichkeit, deinen ausländischen Führerschein in einen bosnisch-herzegowinischen Führerschein umzuschreiben. Hierfür benötigst du:

  • Den ausgefüllten Antrag (Formular), den du am Ausstellungsort erhältst.
  • Ein ärztliches Attest, das nicht älter als sechs Monate sein darf.
  • Der gültige ausländische Führerschein im Original, zusammen mit einer beglaubigten Übersetzung durch einen vereidigten Übersetzer.
  • Ein Nachweis, dass die Person im Besitz eines bosnisch-herzegowinisches Personalausweises, eines Ausländerausweises (für Ausländer mit Daueraufenthaltsgenehmigung) oder eines Nachweises über die genehmigte vorübergehende Aufenthaltsgenehmigung ist.
  • Nachweis über die Zahlung der vorgeschriebenen Gebühr in Höhe von (aktuell) 60,00 KM

Die Umschreibung kann je nach Herkunftsland deines Führerscheins zusätzliche Tests oder Kurse erfordern.

Verlust des Führerscheins

Es kann ja auch mal passieren, dass du deinen Führerschein verlierst, mach dir keine Sorgen auch für diesen Fall erklären wir dir, was zu tun ist.

Erforderliche Dokumente:

  1. Der ausgefüllte Antrag (Formular), den man am Ausstellungsort erhält.
  2. Eine Bestätigung, dass der Führerschein in den offiziellen Mitteilungen als ungültig erklärt wurde.
  3. Falls der Führerschein von einer anderen Polizeidienststelle als der am aktuellen Wohnsitz oder Aufenthaltsort des Antragstellers ausgestellt wurde und verloren gegangen ist, ein Nachweis, dass der Antragsteller im Besitz eines Führerscheins war.
  4. Ein Zahlungsnachweis für die vorgeschriebene Gebühr (aktuell 60 KM).

Diese Informationen sollen dir einen Überblick über das Führerscheinwesen in Bosnien und Herzegowina bieten. Wenn deiner Meinung nach Informationen fehlen, nicht richtig sind, du Fragen hast, oder Feedback geben möchtest, schreib uns sehr gerne eine Nachricht an: info@lifeinbih.com

Wir freuen uns auf deinen Kommentar oder deine Fragen!

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