Einreise
Allgemeine Informationen
Die Einreise nach Bosnien und Herzegowina erfordert gültige Dokumente. Dies kann ein Reisepass oder ein anderes international anerkanntes Reisedokument (Personalausweis) sein. Staatsbürger der EU und anderer Länder, die von der Visumpflicht befreit sind, können ohne Visum für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen einreisen.
Einreisebestimmungen
Dokumentanforderungen
Jeder Reisende muss einen gültigen Pass oder ein anderes anerkanntes Reisedokument vorlegen können. Deutsche Staatsbürger können sowohl mir Reisepass, Personalausweis oder vorläufigen Reisepass einreisen. Auch österreichische und Schweizer Staatsbürger können mit Reisepass oder Personalausweis einreisen.
Beim geplanten Ausreisetermin müssen die Reisedokumente noch mindestens drei Monate gültig sein, während bei der Einreise eine längere Gültigkeitsdauer entsprechend erforderlich ist.
Grenzübertritte
Einreise ist nur an internationalen Grenzübergängen erlaubt.
Minderjährige
Kinder unter 14 Jahren dürfen nur in Begleitung der Eltern / Erziehungsberechtigten oder mit einer Begleitperson, die seitens der Eltern / Erziehungsberechtigung berechtigt und bevollmächtigt ist.
Finanzielle Anforderungen bei der Einreise
Du musst bei der Einreise möglicherweise nachweisen können, dass du genügend Geldmittel hast, um deinen Aufenthalt in Bosnien und Herzegowina zu finanzieren. Der Mindestbetrag ist festgelegt auf 150 BAM (ca. 77 EUR) pro Tag.
Visabestimmungen und Aufenthaltsgenehmigungen
Die Notwendigkeit eines Visums hängt von der Nationalität, dem Zweck des Besuchs und der Dauer des Aufenthalts ab. Visen können für kurzfristige Aufenthalte (Visum C) oder für längere Aufenthalte (Visum D) ausgestellt werden, abhängig vom Grund des Aufenthalts und der vorgesehenen Dauer.
Visaarten
Je nach Reisezweck gibt es verschiedene Visaarten, einschließlich Touristenvisa, Geschäftsvisa und Langzeitvisa (Typ D).
Touristenvisum
Für kurzfristige Aufenthalte von bis zu 90 Tagen.
Geschäftsvisum
Für Personen, die aus geschäftlichen Gründen einreisen.
Langzeitvisum (Typ D)
Erforderlich für längerfristige Aufenthalte wie Arbeit, Studium oder Familienzusammenführung.
Touristen müssen innerhalb von 48 Stunden nach ihrer Ankunft ihren Aufenthalt bei den entsprechenden Behörden (entweder dem Service für ausländische Angelegenheiten oder auch einer örtlichen Polizeidienststelle) melden, wenn er länger als drei Tage dauert. Die Meldegebühr beträgt 10 KM (ca. 5 €).
Anforderungen und Prozess
Für die meisten Visa ist ein Antrag vor der Einreise bei einer diplomatischen Vertretung von Bosnien und Herzegowina notwendig. Details zum Antragsprozess findest du auf der offiziellen Webseite der bosnischen Einwanderungsbehörde.
Visumtyp |
Zweck |
Geltungsdauer |
Notwendige Dokumente |
Touristenvisum |
Tourismus |
Bis zu 90 Tage |
Reisepass, Reiseplan, Rückflugticket |
Geschäftsvisum |
Geschäftliche Zwecke |
Nach Bedarf |
Einladungsschreiben, Geschäftsdokumente |
Visum D |
Langzeit, z.B. Studium, Arbeit |
Bis zu 1 Jahr, verlängerbar |
Reisepass, Zulassungsbescheid/Arbeitsvertrag |
In Ausnahmefällen können an den Grenzen von Bosnien und Herzegowina Visa ausgestellt werden. Dies umfasst z.B. das Transitvisa (Visa A) für einen Tagesaufenthalt und kurzfristige Visa (Visa C) für einen Aufenthalt von bis zu 15 Tagen. Die Ausstellung dieser Visa ist an bestimmten internationalen Grenzübergängen möglich, darunter die Flughäfen Sarajevo, Banja Luka, Tuzla und Mostar sowie wichtige Grenzübergänge wie Izačić, Bosanska Gradiška, Bosanski Brod, Gorica und weitere. Die Grenzübergänge sind durchgehend, also 24 Stunden am Tag, geöffnet.
Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung
Verfahren
Nach deiner Ankunft in Bosnien und Herzegowina musst du eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen, falls du länger als 90 Tage im Land bleiben möchtest.
Das gilt für die Nationalitäten, die visafrei einreisen können. Alle weiteren sollen sich vor Einreise um ein Visum kümmern.
Benötigte Dokumente
Gültiger Pass, finanzielle Nachweise, Nachweis eines Wohnsitzes, und abhängig vom Visumtyp, weitere spezifische Dokumente.
Schritt-für-Schritt-Anleitung
- Antragstellung: Besuche die lokale Einwanderungsbehörde innerhalb von wenigen Tagen nach der Ankunft.
- Dokumente vorlegen: Reisepass, finanzielle Nachweise, Wohnsitznachweis, Gesundheitszeugnis.
- Bearbeitungszeit: Die Bearbeitung kann mehrere Wochen dauern. Plane entsprechend Zeit ein.